Endlich wieder Kino – DAS KONZEPT
Haben Sie Vertrauen!
Wir möchten Ihnen so angenehme Kinostunden wie möglich bereiten und sorgen mit unserem Sicherheitskonzept in unseren Räumen für Sie. Selbstverständlich richten wir uns nach den Hygiene- und Sicherheitsregeln der Bayerischen Staatsregierung.
In allen Eröffnungsschritten werden Schutz- und Hygieneauflagen gelten, die sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Besuchern eingehalten werden müssen. Ein Hygieneplan wurde in enger Abstimmung mit den Behörden und mit den Kinoverbänden erstellt. Ziel ist es, Ihnen wieder einen möglichst entspannten Kinobesuch zu ermöglichen.
Aktuelle Regeln:
Es gilt die 2G Regel:
Das bedeutet, dass nur vollständig geimpften und genesenen Personen der Zutritt gewährt werden kann. Bitte halten Sie zusätzlich zu Ihrem Nachweis Ihren Ausweis bereit.
Bitte denken Sie daran die entsprechenden Nachweise bei Ihrem Besuch mitzubringen.
In allen Innenräumen besteht FFP2-Maskenpflicht.
Bitte seien Sie rechtzeitig vor Filmbeginn da und haben Sie bitte Verständnis, dass der Einlass ins Kino aufgrund der Nachweiskontrolle etwas länger dauern kann als sonst.
Über weitere Regeln und Neuerungen informieren wir hier.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihren Besuch!
Sie sind – mit Abstand – die besten Kinogäste!
SCHUTZ- & HYGIENEPLAN IN KINOBETRIEBEN
KuK Filmtheater Schweinfurt
Die nachfolgenden Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
> Schulung der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter wurden intensiv geschult, um sicherzustellen, dass auch in Corona Zeiten eine bestmögliche Sicherheit für die Mitarbeiter und die Besucher gewährleistet ist. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Abstandsregeln und der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gelegt.
> Trennung der Besucher„ströme“: Ein wichtiger Punkt ist die weitgehende Trennung der Besucherströme in allen Bereichen, um das Einhalten der Abstandsregelungen zu gewährleisten. Das erfolgt durch zeitversetzten Filmbeginn und Auslass am Ende, durch eine klare Wegeführung in den Foyers und teilweise entsprechende Bodenmarkierungen. Alle Gäste müssen nach der Vorstellung den Saal über die Notausgänge verlassen. Wo nötig, wurden zum Schutz an Kassen und Theken Schutzscheiben angebracht.
> FFP2-Maskenpflicht: In allen Innenräumen besteht FFP2-Maskenpflicht, somit auch beim Einlass in die Kinosäle, beim Auslass aus den Sälen und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen. Zum Verzehr darf die Maske am Platz kurzzeitig abgenommen werden.
> Nieß- und Hustenetikette, Handhygiene: Die Nieß- und Hustenetikette, sowie die Handhygiene muss von Gästen und Mitarbeitern stets gewahrt werden, um Infektionsmöglichkeiten zu minimieren. In allen Foyer-Bereichen, Sanitäranlagen, Theken und Mitarbeiterräumen sind für die Gäste und Mitarbeiter Desinfektionsspender angebracht, um stets für maximale Hygiene sorgen zu können.
> Verstärkte Reinigung: Es erfolgt eine verstärkte regelmäßige Zwischenreinigung in Foyer –, Kino und Sanitärbereichen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen, etc.) gelegt.
> Gläser- und Geschirrspülmaschinen: Bei Spülvorgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.
> Belüftung der Kinosäle und Foyers: Es erfolgt eine verstärkte Belüftung von Foyers und Kinosälen ausschließlich mit 100 % Frischluft.
> Reduzierung der Sitzplätze: Im Saal werden maximal 75 % der Plätze besetzt.
> Ausschluss vom Besuch der Kinos und der Gastronomiebetriebe: An Covid-19 erkrankte Personen oder solche mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen oder solche mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sowie Personen, die während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben keinen Zutritt in die Gastronomiebetriebe bzw. Kinos oder müssen diese umgehend verlassen. Dies gilt für Gäste wie auch für Mitarbeiter.
> 2G Regel: Nur vollständig geimpften und genesenen Personen kann der Zutritt gewährt werden. Bitte halten Sie zusätzlich zu Ihrem Nachweis Ihren Ausweis bereit. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Nachweise bei Ihrem Besuch mitzubringen.